Posts Tagged ‘DBV Präsident’
DBV – als Sekte betrachtet
Die letzte amtliche Bekanntmachung des DBV, Deutscher Boxsport Verband e.V., erinnert mich an das Agieren einer Sekte. Sekten werden geführt von wenigen Personen, die willkürlich und irrational herrschen. Sekten grenzen sich von den Anderen ab. Alle, die nicht Mitglied in der Sekte sind, werden als Feinde betrachtet. In diesem Sinne, so meine ich, kann man auch die amtliche Bekanntmachung des DBV lesen. Dort heißt es nämlich:
„Amtierung von lizenzierten Übungsleitern/Trainern und Teilnahme von Sportlern bei Profiveranstaltungen
Auslegung der aktuell gültigen Wettkampfbestimmung (§ 15, Absatz 6)
Amtierung von lizenzierten Übungsleitern/Trainern und Teilnahme von Sportlern bei Profiveranstaltungen
Aus gegebenem Anlass beriet der geschäftsführende Vorstand des DBV am 11.04.2013 in Kassel die Auslegung des §15, Abs. 6 der aktuell gültigen WB. Nach eingehender Erörterung wurde beschlossen, dass der § 15, Absatz 6 der WB wie folgt verbindlich ausgelegt wird:
Ein lizenzierter Übungsleiter oder Trainer des DBV darf nicht im Rahmen von Profiveranstaltungen außerhalb des Daches der AIBA oder des DBV amtieren. Andernfalls wird seine Lizenz auf Dauer ungültig, und er darf im olympischen Boxsport weder trainieren noch sekundieren.
Gleiches gilt für Sportler, die an Profiveranstaltungen außerhalb des Daches der AIBA oder des DBV teilnehmen. Auch sie können im Bereich des DBV oder der AIBA nie mehr Wettkämpfe bestreiten. Eine Rückkehr zum olympischen Boxsport bleibt weiterhin ausgeschlossen. Zuwiderhandlungen können durch die AIBA oder den DBV mit empfindlichen Geldstrafen und Amtierungssperren geahndet werden.
Jürgen Kyas
DBV-Präsident“
Also der DBV verbietet seinen Trainern die Tätigkeit bei Profiveranstaltungen. Was nichts Neues ist. Bei Zuwiderhandlung wird den Trainern die Lizenz auf Lebenszeit entzogen. Diese drakonische Strafe ist neu. So weit so unverständlich. Explizit ausgenommen sind nämlich die Profiveranstaltungen der AIBA und des DBV. Die eigenen Profiveranstaltungen sind gut und erlaubt, die der anderen Profiverbände sind böse. Das nenne ich die Logik einer Sekte.
Noch aberwitziger wird dieser Beschluss, wenn man sich noch mal den Fall Michael Timm vor Augen führt. Nachdem Timm einmal Amateurtrainer des DBV war, war er bis vor ein paar Monaten Profitrainer. Dann kehrte er als Stützpunkttrainer zum DBV zurück. Der Verband macht also etwas, was er seinen Mitgliedern verbietet. Wie nennt man ein solches Verhalten? – Doppelmoral? Wenn ich mich recht entsinne, wurde sogar vom DBV noch hervorgehoben, dass der Amateurverband Timm gerade aufgrund seiner Profierfahrung zu seinem Hoffnungsträger kürte. Dabei hat er in seiner Zeit als Profitrainer, keinen Boxer komplett aufgebaut, womit ich natürlich nicht die fachlichen Qualitäten von Timm in Frage stellen möchte.
Es scheint mir aber schon berechtigt sich zu fragen, mit welchem moralischen Recht Jürgen Kyas seinen Trainern eigentlich eine Tätigkeit verbietet, nämlich das Sekundieren auf Profiveranstaltungen, die der DBV nicht selber veranstaltet. Wobei wir an der moralischen Integrität von Kyas natürlich nicht zweifeln können. Schließlich haben angeblich die Delegierten vom 51. DBV Kongress in Worms für ihn (einstimmig?) eine Ehrenerklärung abgegeben. Ihm war diese Ehrenerklärung ja selbst auch so wichtig, dass er die Nachricht in einer Pressemeldung verbreiten ließ. Daher nenne ich ihn bekanntlich auch ehrfurchtsvoll Ehrenerklärungs-Kyas.
Sektenführer sind autoritär und haben die Angewohnheit die Regeln die sie ihren Mitgliedern auferlegen nicht selber einzuhalten. Dementsprechend könnte man schon das Verhalten von Ehrenerklärungs-Kyas in einer solchen Traditionslinie sehen.
© Uwe Betker
Die Ansprachen des DBV Präsidenten Jürgen Kyas
DBV Präsident Jürgen Kyas mag offensichtlich die ganz großen Gesten. In der Zeitschrift „Boxen Heute“ hat er seine eigene Kolumne, und diese heißt nicht etwa Mitteilung oder Grußwort, nein, sie heißt selbstbewusst und unbescheiden „Ansprache des DBV-Präsidenten“.
Da bin ich doch schon wieder sowohl sprachlich als auch intellektuell mit Jürgen Kyas überfordert. Unter einer Ansprache verstehe ich doch erst mal eine Rede, einen Vortrag oder ein Referat, also einen mündlichen Vortrag in einem mehr oder weniger öffentlichen Raum. Nun ist aber Herr Kyas offensichtlich nicht auf den Balkon des Petersdoms getreten und hat zu den ihm zujubelnden Gläubigen gesprochen. Er hat seine Ansprache wohl auch sonst nicht öffentlich gehalten – obwohl ich persönlich diesen seinen Ausführungen wirklich gerne auf einer Großveranstaltung gelauscht hätte. Er hat nur etwas geschrieben – oder vielleicht auch schreiben lassen -, also nicht gesprochen und dementsprechend auch keine Ansprache gehalten.
Aber ich hatte ja schon einmal ein intellektuelles Problem mit dem Präsident des DBV, Deutscher Boxsport Verband e.V., Jürgen Kyas. Das war, als dieser durch eine Pressemeldung verbreiten ließ, dass die Delegierten des 51. DBV Kongresses in Worms eine Ehrenerklärung für ihn abgegeben hätten. Bis heute habe ich noch immer keinen Delegierten gefunden, der sich daran erinnern könnte. Auch auf der Tagesordnung war diese Ehrenerklärung wohl nicht als Punkt aufgeführt. Soweit ich die Protokolle kenne, wird auch keine Ehrenerklärung erwähnt. Ich habe auch nie verstanden, wieso für Kyas eine Ehrenerklärung abgegeben worden sein soll.
Weil aber Herrn Kyas diese Ehrenerklärung so wichtig ist, oder es zumindest war, will ich ihn Ehrenerklärungs-Kyas nennen. Es ist natürlich immer möglich, dass ich mich einfach nicht so auskenne, aber vielleicht sollte man dem Herrn mit der Ehrenerklärung doch einmal den Unterschied zwischen einer Ansprache und z.B. einem Grußwort oder einem Statement, einer Notiz, einer Verlautbarung, einer Bekanntmachung, einem Erguss oder was auch immer etwas näher erklären.
© Uwe Betker