Posts Tagged ‘Schadensersatzforderung’
Gastbeitrag von Eva Dzepina: Über die Androhung einer Schadensersatzforderung von Z!-Promotion
Hagen Döring schickte dem BDB einen Brief, in dem er die Aufhebung der Sperre gegen Erkan Teper forderte. Im selben Brief drohte er mit einer Schadensersatzforderung von 1.000.000 Euro, sollte der BDB dieser Forderung nicht nachkommen. Da mich [Uwe Betker] die geforderte Summe von einer Million Euro so erschreckt hat, habe ich auf Facebook mit folgendem Text um Hilfe gebeten.
„Gibt es hier mitlesende und boxinteressierte Rechtsanwälte? Mir kommt es sehr seltsam vor, dass Z!-Promotion einfach mal eben von dem BDB 1.000.000 Euro Schadensersatz verlangen kann. Zumal der Brief ja nicht von einer Anwaltskanzlei sondern von Hagen Döring kam. Hat nicht ein Rechtsanwalt Lust und Zeit den Boxfans (auf meinem Blog als Gastbeitrag) kurz und allgemeinverständlich zu erklären, ob eine Schadensersatzforderung so gestellt werden kann?“
Eva Dzepina, eine renommierte Rechtsanwältin aus Düsseldorf antwortete hierauf. Dzepina ist Rechtsanwältin für Marken- und Urheberrecht und kam als passionierte Freizeitboxerin in Kontakt mit dem Profiboxen. Mittlerweile vertritt sie mehrere Profiboxerinnen und Profiboxer juristisch. Ihre Antwort:
„Derjenige, der Schadensersatz fordert hat den Schaden auch nachzuweisen. Dabei reicht es nicht aus, „gefühlten“ Schaden oder die „eventuell entgangene Chance“ auf eine Einnahme zu behaupten. Es müsste nachgewiesen werden, dass einem genau der behauptete Schaden – und das ist wichtig – AUFGRUND des konkreten rechtswidrigen Verhaltens des Gegners entstanden ist. Das ist meistens nur schwer möglich. Nur weil man „vielleicht“ bessere Werbeverträge oder Preisgelder oder ähnliches hätte erhalten können bekommt man keinen Schadensersatz. Es muss ein Zusammenhang – sog. Kausalität – zwischen dem schädigenden Ereignis und dem entgangenen finanziellen Gewinn/Schaden bestehen. Da müsste man z.B. beweisen, dass einem ein bestimmter Werbevertrag etwa nicht angeboten wurde gerade aufgrund des schädigenden Verhaltens.
Wo es schon mal gar keinen Schadensersatz geben kann ist, wenn der Anspruchsgegner sich im Grunde korrekt verhalten hat. Das würde ein Gericht natürlich zuerst prüfen.
Die Forderung exorbitant hoher und unrealistischer Schadensersatzsummen ohne Rechtsgrund wird generell häufig als Drohgebärde eingesetzt oder aus dem Verkennen der tatsächlichen Rechtslage als „gefühlter Schaden“. Meist ist in solchen Fällen zu raten, einem Rechtsstreit gelassen entgegen zu sehen.
Wie die Sachlage im geschilderten Fall liegt kann ich nicht beurteilen.
Interessant ist vielleicht noch, dass man bei offenbar unberechtigt gestellten Ansprüchen eine so genannte negative Feststellungsklage erheben kann. Wird aber sehr selten gemacht. Dabei klagt man vor Gericht gegen den, der Schadensersatz gefordert hat. Man stellt dann den Antrag, das Gericht möge feststellen, dass der behauptete Schadensersatzanspruch nicht besteht. Wenn das Gericht das so feststellt muss derjenige, der den Schadenersatzanspruch behauptet hat, alle Kosten des Rechtsstreits zahlen. Das sind in erster Instanz bei 1.000.000,00 € über 44.000,00 €. Mindestens.“
U.B.: Danke für die Ausführungen.
© Eva Dzepina/Uwe Betker
Die Aufgabe des Alleinstellungsmerkmals vom BDB
Der Bund Deutscher Berufsboxer steht unter Druck. Er wird kritisiert wegen seines Verhaltens im Dopingfall Erkan Teper. Der sportliche Direktor von Tepers Veranstalter Z!-Promotion, Hagen Döring, droht sogar öffentlich mit einer Schadensersatzforderung von einer Millionen Euro. – Unter einer Millionen macht man es wohl nicht mehr. – Über der ganzen Geschichte liegt ein Ruch von Vertuschung. Unzählige Fragen sind noch nicht geklärt: Warum wurde die EBU über Tepers auffällige A-Probe, bei dem Price Kampf, erst in Helsinki, unmittelbar vor dem Europameisterschaftskampf, informiert? Warum wurde das Ergebnis des Kampfes gegen Newfel Ouatah nicht annulliert, obwohl Teper doch erwiesenermaßen gedopt war? Wieso wurde dieses Doping der EBU nicht fristgerecht mitgeteilt? Die Liste der offenen Fragen ist noch um ein Vielfaches verlängerbar.
Die EBU geht öffentlich auf Distanz zum BDB. Dass sie über die auffällige A-Probe nicht durch den deutschen Verband informiert wurde, ist ein massiver Verstoß gegen grundlegende Regeln. Das hatte dann auch die Herabstufung des BDB zur Folge, der nun kein vollwertiges Mitglied der europäischen Boxgemeinschaft mehr ist, sondern nur noch ein vorübergehendes. Über den Verbleib soll in der nächsten Vollversammlung der EBU entschieden werden.
Was unterscheidet den Bund Deutscher Berufsboxer von der German Boxing Association? Nicht viel. Die eine Vereinigung ist älter als die andere, die dafür aber mehr Mitglieder hat. Die eine sanktioniert die größeren Veranstaltungen, die andere sanktioniert aber mehr. Die Gebühren sind unterschiedlich. Der Unterschied zwischen BDB und GBA ist allerdings in fast allen Bereichen nur ein gradueller. Das einzige, was den BDB wirklich von der GBA unterscheidet, ist die Mitgliedschaft bei der Europäischen Box Union. Die EBU nimmt pro Land nämlich nur einen nationalen Verband auf. Dadurch sind es die ältesten nationalen Verbände, die Mitglieder sind.
Wie schon gesagt der BDB und dessen Präsidium steht unter Druck. Dies ist eventuell auch der Grund dafür, dass sich Thomas Pütz, der Präsident des ältesten deutschen Profiboxverbandes, so äußert, wie er sich äußert. Das führt zu Schlagzeilen wie „Herabstufung durch EBU lässt den Bund Deutscher Berufsboxer kalt“ oder „Den Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) lässt die vorübergehende Herabstufung durch die European Boxing Union (EBU) auf ein „vorläufiges Mitglied“ völlig kalt.“
Präsident Pütz zeigt sich stark und selbstbewusst. „Wir sind kein vollwertiges Mitglied mehr, sondern nur noch ein vorübergehendes“, sagte er. „Mir ist aber nicht bekannt, dass das Folgen haben wird. Die EBU braucht uns mehr als wir die EBU.“ An anderer Stelle sagt er: „Ja und? Im Prinzip ändert sich nichts, wir haben in den letzten zwei, drei Jahren vielleicht dreimal mit der EBU zusammengearbeitet“, und weiter: „Ich habe kein Problem mit der EBU, lasse mich von denen aber auch nicht wie eine Sau durchs Dorf treiben.“
Wie schon gesagt, dass klingt stark und selbstbewusst. Ich bin allerdings intellektuell etwas überfordert mit dem Satz von der Sau und dem Dorf. Denn wieso bedeutet es, eine Sau durch das Dorf zu treiben, wenn auf der Einhaltung von Regeln bestanden wird? Sei’s drum. Für problematisch halte ich vor allem diese Abwertung der EBU, nämlich dieses „die EBU braucht uns mehr als wir die EBU“ und „wir haben in den letzten zwei, drei Jahren vielleicht dreimal mit der EBU zusammengearbeitet“. In meinen Augen stellt die EBU so etwas wie das Alleinstellungsmerkmal des BDB dar. Es ist m. E. das einzig Wichtige, nämlich eben das, was ihn noch von seinem Konkurrenten unterscheidet. Und das so lapidar mal eben zur Seite zu schieben, halte ich für regelrecht fahrlässig.
(C) Uwe Betker