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Über das Doping im deutschen Profiboxen und die Verantwortung der TV-Sender
Wenn man sich auf Boxveranstaltungen umhört, dann gibt es eine Frage die alle umtreibt: Wie werden sich aber die deutschen TV-Sender im Allgemeinen und Sat.1 im Besonderen zu dem immer größer werdenden Problem des Doping beim Profiboxen positionieren? Der Dopingfall Felix Sturm kann als Nagelprobe dafür betrachtet werden, wie die deutschen TV-Sender mit Doping im Berufsboxen umgehen wollen.
Es ist ruhig geworden um Felix Sturm. Wir erinnern uns: Felix Sturm war am 20.02.2016, in seinem Kampf gegen Fjodor Tschudinow – dabei ging es um den Titel Super Champion der WBA im Super Mittelgewicht – vermutlich gedopt. In seiner A-Probe fand sich die anabole Substanz Hydroxy-Stanozolol. Als dies bekannt wurde, stellte sich „ran“-Sportchef Alexander Rösner noch hinter Sturm. „Wir kennen Felix Sturm nur als fairen Sportsmann“. Der 37-jährige Sturm selbst stritt damals jegliches Fehlverhalten ab und kündigte an, die Öffnung der B-Probe veranlassen zu wollen. Seither hat aber keiner mehr etwas von der Öffnung der B-Probe gehört.
Nun sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, wieso man nichts mehr vom Dopingfall Sturm gehört hat. Mir persönlich erscheinen die folgenden zwei am plausibelsten:
– Sturm hat die B-Probe öffnen lassen, seine Unschuld wurde bewiesen und dann hat er einfach nur vergessen, es der Öffentlichkeit auch mitzuteilen.
– Sturm hat die B-Probe gar nicht öffnen lassen.
Falls nun Sturm die B-Probe nicht hat öffnen lassen, kann man das wohl getrost als Schuldeingeständnis ansehen.
Spinnen wir den Gedanken einfach weiter: Wir werden weiter nichts von Sturms Urin und dem Hydroxy-Stanozolol hören. Sturm pausiert und steckt damit dann die bekannt drakonische Strafe des BDBs – die Höchststrafe für Doping ist, soweit ich weiß, ein Jahr, locker weg. Dann wird Sturm vermutlich wieder boxen wollen. Und er will natürlich, dass Sat.1 seinen Kampf überträgt und ihm dafür eine erkleckliche Summe auf sein Konto überweist. Wird Sat.1 dann wohl mitmachen?
Hier stellt sich eine grundsätzliche Frage: Sind die deutschen Fernsehsender außer der Einschaltquote noch irgendwem oder -was verpflichtet, z.B. so etwas wie Ethik oder Moral?
Verlassen wir aber mal den Fall Sturm und stellen wir uns einfach vor, ein Boxer X will oder kann einen gegen ihn erhobenen Dopingvorwurf nicht entkräften. Damit ist er ein Doper. Punkt. Jemand der wissentlich dopt, betrügt ganz einfach jemand anderen. Dementsprechend ist ein Doper kein Sünder („Dopingsünder“), sondern ein Betrüger. Er hat einen Anderen gegebenenfalls um den Sieg, um einen Titel und um viel Geld betrogen.
Sollte sich der Eindruck verfestigen, dass Profiboxer alle dopen, so ist davon auszugehen, dass solche kriminellen Betrüger den Sport für mindestens eine Generation zerstören. So etwas konnte man ja schon wunderbar am Radsport beobachten. Ein Jan Ulrich hat einer ganzen Generation von deutschen Fahrern die Möglichkeit auf Ruhm und gutes Geld genommen.
Jemand, der dopt, ist m. E. schlicht ein Krimineller. Wird ein TV-Sender dann weiter die Kämpfe des kriminellen Betrügers übertragen, nur weil er ein Quotengarant ist? Oder wird er die Kämpfe nicht übertragen, weil ein TV-Sender einen Betrüger nicht zusätzlich noch belohnen will.
Wie schon gesagt, es geht hier nicht um Adnan Catic, denn eventuell ist ja seine Unschuld bereits bewiesen. Es geht hier darum, ob deutsche TV Sender kriminelle Betrüger grundsätzlich belohnen wollen.
© Uwe Betker
Gutachten zur Einleitung des Verfahrens für die Heiligsprechung von Rolf Neumann
Rolf Neumann verstarb am 26.04.2014 in der Hansestadt Lübeck bei einem Autounfall. Er war von seiner Veranstaltung in der Hansehalle, „2. Fight Night Hansestadt Lübeck“, auf dem Weg nach Hause. Er wollte wohl Geld holen, um die Boxer auf seiner Veranstaltung zu bezahlen, denn die Abendkasse reichte nicht. Nur ca. 100 Zuschauer hatten sich eingefunden. Die näheren Umstände seines Todes liegen noch im Dunkeln. Weder konnte die Polizei seinen irdischen Leib finden, noch tauchte er in irgendeinem der Krankenhäuser in Lübeck auf. Gerüchte, sein Körper befände sich in einer Psychiatrie, bewahrheiteten sich nicht.
Wenige Stunden nach seinem Ableben geschah dann das Wunder. Er war auferstanden von den Toten. Er fuhr mit seinem Wagen in Dassow im Landkreis Nordwestmecklenburg vor und betrat seine Doppelhaushälfte. Auch sein Wagen, mit dem er sich ja totgefahren hatte, war auferstanden von den Toten. Hier liegt also ein doppeltes Wunder vor. Erstmalig ist auch ein unbeseelter Gegenstand von der totalen Zerstörung (Tod) zurückgekehrt zum vorherigen Zustand (Leben).
Bis jetzt war die Auferstehung von den Toten Gottes Sohn vorbehalten. Daher ist dieses Wunder von Lübeck, dass so mirakulös erscheint, auch nicht relevant für eine Heiligsprechung Neumanns. Die kirchenrechtlichen Bestimmungen für eine Kanonisierung, sehen ein Auferstehungswunder, bei dem ein Heiliger von den Toten wiederaufersteht einfach nicht vor. Vielmehr muss ein Wunder, welches er an anderen getan hat, nachgewiesen werden.
Für eine Kanonisierung ist es irrelevant, ob der Heiligzusprechende ein Sünder war, oder nicht. Wir erinnern uns, Maria Magdalena, die Sünderin, war schließlich eine Prostituierte, bevor sie Jesus begegnete. Sie ist eine der wichtigsten Heiligen der Kirche. Prostitution ist nun auch ein Geschäft, in dem sich unser Anwärter auf eine Heiligsprechung auskennt – allerdings von der anderen Seite.
Wie, laut Matthäus Evangelium, dem Gleichnis vom Pharisäer und vom Zöllner zu entnehmen ist, ist die Ausübung von gesellschaftlich nicht akzeptieren Berufen, wie Zöllner, allein noch kein Grund, die Vergebung nicht zu erlangen. Neumann hatte wohl einen Autohandel. Er steht damit also in der Tradition der Zöllner und der Rosstäuscher. Auch war und ist er vermutlich ein Mädchenhirt, d.h. er beschützt Frauen vor der Unbill der doch manchmal grausamen Welt. Er ist damit Beschützer der Armen und Schwachen – sehr christlich.
Dies reicht aber noch nicht für die Aufnahme in das Martyrologium Romanum. Nach eingehender Prüfung ist nämlich der Lebenswandel von Rolf Neumann nicht dazu angetan ihn als Heiligen zu verehren. Der Nachweis eines heroischen Tugendgrades ist bei ihm nicht möglich. Das liegt auch darin begründet, dass dem Gutachter nur wenig verlässliche Quellen zugänglich waren. Fest steht: Das Wunder der Wiederauferstehung von den Toten reicht nicht für eine Heiligsprechung. Zur Erinnerung: Die Päpste Johannes XXIII. und Johannes Paul II. wurden aufgrund ihrer heroischen Tugendhaftigkeit und der Wunder, die sie nachweislich vollbracht haben, kanonisiert.
Wir wissen von vielen Heiligen, dass sie über ihren Tod hinaus Wunder taten. Oft waren ihre Körper Jahre oder Jahrzehnte nach ihrem Tod in ihren Särgen unverändert. Viele verströmten einen wunderbar lieblichen Duft. Mann kann davon ausgehen, dass Rolf Neumann auch heute noch frisch und lebendig aussieht. Vermutlich riecht er dezent nach After Shave und Eau de Toilette. Dies ist aber nur ein Hinweis darauf, dass ein Heiliger ein Heiliger ist. Die Duftprobe diente und dient nur zur Identifizierung, wenn ein Heiliger z.B. mit anderen beerdigt worden war. Auch wenn Rolf Neumann einen himmlischen Duft verströmen sollte, ist dies kein Grund für seine Kanonisation.
Die besten Voraussetzungen für eine Versetzung in den Himmel ist das Erleiden eines Martyriums. Viele Heilige wurden zerhackt, gekocht, zerstückelt, aufgespießt, filetiert, geblendet, zerschnitten, gegrillt, gemartert, gesotten, gefoltert, mit Pfeilen beschossen, mit Messern traktiert, gevierteilt, gehängt, gekreuzigt, gesteinigt, geköpft, den Löwen vorgeworfen und was es noch für Grausamkeiten gibt, die das menschliche Hirn sich ausdenken kann.
Nun kann man schon davon ausgehen, dass Rolf Neumann sein Quantum an Leiden in seinem ersten Leben abgekommen hat und dass er auch in seinem zweiten Leben davon nicht verschont bleibt. Gott hat es uns Menschen in seiner unergründlichen Weisheit nun mal bestimmt, ein Leben im Jammertal zu fristen. Neumann hat in seinem Beruf als Mädchenhirt bestimmt mit den ihm anvertrauten Schutzbefohlenen mitgelitten. Aber Empathie ist kein Martyrium und eine Marter bis zum Tode erlitt er nicht. Da wir nicht hoffen wollen, dass Neumann zerhackt, gekocht, zerstückelt, aufgespießt, filetiert, geblendet, zerschnitten, gegrillt, gemartert, gesotten, gefoltert, mit Pfeilen beschossen, mit Messer traktiert, gevierteilt, gehängt, gekreuzigt, gesteinigt, geköpft, den Löwen vorgeworfen wird, bleibt ihm nur noch ein einziger Weg zur Heiligsprechung: ein Wunder. Ein Wunder wäre es, wenn Rolf Neumann seine Schulden bei den Boxern begleicht, von mir aus auch in Monatsraten. Sollte er dazu aber nicht bereit sein, bleibt als Weg zur Heiligsprechung nur das Zerhacken, Kochen, Zerstückeln Aufspießen, Filetieren, Blenden, Zerschneiden, Grillen. Martern, Sieden, Foltern, Mit-Pfeilen-beschießen, Mit-Messern-traktieren, Vierteilen, Hängen, Kreuzigen, Steinigen, Köpfen, Den-Löwen-vorwerfen … – oder was sonst dem geneigten Boxfan noch so einfällt.
© Uwe Betker