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BDB-Präsident wird von Amira Hamzaoui verklagt
Der Kampf zwischen Amira Hamzaoui und Raja Amasheh vom 11.10.2014 will irgendwie kein Ende finden. Damals ging es in der Saarlandhalle Saarbrücken um den Weltmeistertitel der WBF und um den Silver Titel der WBC im Fliegengewicht. Wenn ich mich recht entsinne, war die Punktwertung damals wie folgt: Vincent Dupas 94:96, Steve Mertz 98:94 und Toni Tiberi 94:97. Amira Hamzaoui wurde durch Mehrheitsentscheidung zur Siegerin erklärt. Sanktionierender Verband war der Bund Deutscher Berufsboxer E.V.
Danach wird die Geschichte undurchsichtig. Etwa einen Monat später wird das Urteil der Punktrichter in ein „No contest“ geändert. An dieser Stelle setzen wohl die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Hamzaoui und dem BDB an. Die entscheidende Frage scheint dabei zu sein: Wer hat die Umwandlung in einen „No contest“ veranlasst?
Hamzaoui ging juristisch gegen den BDB vor. Es gab ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Kiel. Hamzaoui unterlag. Entscheidend für das Urteil war wohl eine eidesstattliche Versicherung des BDB Präsidenten Thomas Pütz. Der soll, wenn ich recht unterrichtet bin, ihr geschrieben oder gesagt haben:
„Die Boxerin Raja Amasheh hat im Anschluss an den Kampf gegen die Punktrichterentscheidung bei den Verbänden WBC und WBF Protest eingelegt. Der Präsident des WBC, Mauricio Sulaiman, hat mich daraufhin am 11.11.2014 darüber informiert, dass das Bord of Governors des WBC entschieden hat, dass der Titelstatus entzogen und das Kampfergebnis in ein „no contest“ geändert wird. Zudem sei vom WBC beschlossen worden, dass ein Rückkampf ausgetragen wird und die beiden WBF-Punktrichter für WBC Kämpfe suspendiert werden.
Herr Sulaiman hat vorgeschlagen, dass wir diese Entscheidung in einer gemeinsamen Erklärung veröffentlichen. Der WBC hat daraufhin mit uns eine entsprechende Erklärung abgestimmt, die er als offizielle Mitteilung auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
Der BDB selbst hat in dieser Angelegenheit keine Entscheidung gefällt. Wir treffen bei internationalen Titelkämpfen generell keine eigenen Beschlüsse im Hinblick auf die Wertung der Kämpfe.“
Der Rechtsanwalt von Amira Hamzaoui, Marcus Bartscht, geht jetzt wohl davon aus, dass die Ausführungen unrichtig sind und er meint, dies auch beweisen zu können. D.h., der Vorwurf einer Straftat (§ 156 StGB), nämlich die der Falschen Versicherung an Eides statt, steht im Raum.
Der Prozess findet, soweit ich informiert bin, in den nächsten Tagen statt.
© Uwe Betker
PS: Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Überschrift des Artikels irreführend sei. Bei einer falsche Eidesstattliche Versicherung (§ 156 StGB) handelt es sich ein sogenanntes Offizialdelikt,für dessen Verfolgung allein die Staatsanwaltschaft und nicht etwa Hamzaoui oder deren Anwalt Bartscht zuständig ist. Dank für den Hinweis! Leider fällt mir kein besser Titel ein. Bin aber für Vorschläge und Präzisierungen dankbar.
Written by betker
8. Juni 2016 at 23:59
Veröffentlicht in Boxen, Frauenboxen
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